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Webmaster: Hans-Dieter Müller

Folgende Waffenarten kann man in unserem Schießsportleistungszentrum benutzen:

Luftgewehr 10 m

Waffe: Luftdruckgewehr und CO2-Gewehr mit einem Kaliber von maximal 4,5 mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg.

Munition: Handelsübliche Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm. Verboten sind , aus Sicherheitsgründen, jede Art von Stahlkugeln.

Scheiben: Durchmesser der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm

Luftpistole 10 m

Waffe: Luft- und CO2-Pistolen jeder Art mit einem Kaliber von maximal 4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens 500 gr. Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.

Muniton: Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm.

Scheiben: Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringabstand der 1 bis 9 = jeweils 8 mm.

Kleinkalibergewehr 50 m (Standardgewehr)

Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm. (.22 l.r.) und einem Höchstgewicht von 5,5 kg. Abzug beliebig; Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Schäftung nach der Sportordnung.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber von 5,6 mm (.22 l.r.)

Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8 mm.


Sportpistole und Revolver, 25 m Kleinkaliber

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm (.22 l.r.).Maximale Lauflänge bei Pistolen 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg, für Damen-Wettbewerb 1,0 kg.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 l.r.).

Scheiben: Für Präzisionsbedingung Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 bis 9 je 25 mm. Für Duell Breite des Ringes 10 = 100 mm, der Ringe 1 bis 9 je 40 mm.

Freie Pistole 50 m

Waffe: Alle Pistolen und Revolver des Kalibers 5,6 mm (.22 l.r.). Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden. Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerung haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 l.r.)

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 bis 9 je 25 mm.

Schusswaffen
"Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."


Feuerwaffen
sind alle Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses heiße Gase verwendet werden. Zum Spotschießen sind dies hauptsächlich Klein- und Großkaliberwaffen, Zimmerstutzen, Vorderladerwaffen, Flinten und ähnliches.


Erlaubnisscheinpflichtige Schusswaffen
sind weiterhin alle Waffen mit einer Mündungsenergie über 7,5 Joule, sowie die dazugehörige Munition.

Eines Erlaubnisscheines (WBK, Jagdschein o.ä.) bedarf jedoch nicht, wer mit diesen Waffen auf einem zugelassen Schießstand nur schießt, sofern er das erforderliche Mindestalter hat (ab 14 Jahren mit schriftlichem Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten).

Der Erwerb und Besitz von Feuerwaffen mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule ist unter erleichterten Bedingungen möglich, was bedeutet, dass hierfür kein Bedürfnis nachgewiesen werden muss, die sonstigen Voraussetzungen für den Waffenerwerb (Mindestalter, Zuverlässigkeit und Geeignetheit) müssen jedoch gegeben sein.

Luft- Gas- und Federdruckwaffen mit einer Energie bis 7,5 Joule
Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden.

Mit diesen Waffen darf auch weiterhin außerhalb von Schießständen in umgrenzten ("befriedeten") Gebäuden und Grundstücken ohne Erlaubnisschein geschossen werden, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoss das befriedete Gelände nicht verlassen kann.

Zu beachten ist, dass unter die "Gasdruckwaffen" nur Waffen fallen, bei denen kalte (z.B. CO2) Gase zum Antrieb des Geschosses verwendet werden.