Folgende Waffenarten
kann man in unserem Schießsportleistungszentrum
benutzen:
Luftgewehr 10 m
Waffe: Luftdruckgewehr
und CO2-Gewehr mit einem Kaliber von maximal 4,5
mm und einem Höchstgewicht von 5,5 kg.
Munition: Handelsübliche
Geschosse (Diabolo) im Kaliber von maximal 4,5 mm.
Verboten sind , aus Sicherheitsgründen, jede
Art von Stahlkugeln.
Scheiben: Durchmesser
der 10 = 0,5 mm, Ringabstand = jeweils 2,5 mm
Luftpistole 10 m
Waffe: Luft- und
CO2-Pistolen jeder Art mit einem Kaliber von maximal
4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen
200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite
nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg
inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens
500 gr. Stecher und Rückstecher sind nicht
erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader
verwendet werden.
Muniton: Handelsübliche
Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal
4,5 mm.
Scheiben: Durchmesser
der 10 = 11,5 mm, der Ringabstand der 1 bis 9 =
jeweils 8 mm.
Kleinkalibergewehr
50 m (Standardgewehr)
Waffe: Kleinkalibergewehre
(Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal
5,6 mm. (.22 l.r.) und einem Höchstgewicht
von 5,5 kg. Abzug beliebig; Stecher und Rückstecher
sind nicht erlaubt. Schäftung nach der Sportordnung.
Munition: Handelsübliche
Randfeuerpatronen im Kaliber von 5,6 mm (.22 l.r.)
Scheiben: Durchmesser
der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8 mm.
Sportpistole und Revolver,
25 m Kleinkaliber
Waffe: Zugelassen
sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den
Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber
5,6 mm (.22 l.r.).Maximale Lauflänge bei Pistolen
153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht
der ungeladenen Waffe mit Magazin 1,4 kg. Abzugswiderstand
1,36 kg, für Damen-Wettbewerb 1,0 kg.
Munition: Handelsübliche
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 l.r.).
Scheiben: Für
Präzisionsbedingung Breite des Ringes 10 =
50 mm, der Ringe 1 bis 9 je 25 mm. Für Duell
Breite des Ringes 10 = 100 mm, der Ringe 1 bis 9
je 40 mm.
Freie Pistole 50
m
Waffe: Alle Pistolen
und Revolver des Kalibers 5,6 mm (.22 l.r.). Mehrlader
dürfen nur als Einzellader verwendet werden.
Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen
gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel
umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerung
haben, die über das Handgelenk hinausragt und
so als Stütze dienen könnte.
Munition: Handelsübliche
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 l.r.)
Scheiben: Breite
des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 bis 9 je 25 mm.
Schusswaffen
"Schusswaffen sind Gegenstände, die zum
Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,
zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung,
zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen
Geschosse durch einen Lauf getrieben werden."
Feuerwaffen
sind alle Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses
heiße Gase verwendet werden. Zum Spotschießen
sind dies hauptsächlich Klein- und Großkaliberwaffen,
Zimmerstutzen, Vorderladerwaffen, Flinten und ähnliches.
Erlaubnisscheinpflichtige
Schusswaffen
sind weiterhin alle Waffen mit einer Mündungsenergie
über 7,5 Joule, sowie die dazugehörige
Munition.
Eines Erlaubnisscheines
(WBK, Jagdschein o.ä.) bedarf jedoch nicht,
wer mit diesen Waffen auf einem zugelassen Schießstand
nur schießt, sofern er das erforderliche Mindestalter
hat (ab 14 Jahren mit schriftlichem Einverständnis
der/des Erziehungsberechtigten).
Der Erwerb und Besitz
von Feuerwaffen mit einer Mündungsenergie bis
zu 7,5 Joule ist unter erleichterten Bedingungen
möglich, was bedeutet, dass hierfür kein
Bedürfnis nachgewiesen werden muss, die sonstigen
Voraussetzungen für den Waffenerwerb (Mindestalter,
Zuverlässigkeit und Geeignetheit) müssen
jedoch gegeben sein.
Luft- Gas- und Federdruckwaffen
mit einer Energie bis 7,5 Joule
Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben
werden.
Mit diesen Waffen
darf auch weiterhin außerhalb von Schießständen
in umgrenzten ("befriedeten") Gebäuden
und Grundstücken ohne Erlaubnisschein geschossen
werden, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoss
das befriedete Gelände nicht verlassen kann.
Zu beachten ist,
dass unter die "Gasdruckwaffen" nur Waffen
fallen, bei denen kalte (z.B. CO2) Gase zum Antrieb
des Geschosses verwendet werden.